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Brandschutzkonzepte

Bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung, zum Beispiel Industrieanlagen, Sport- und Mehrzweckhallen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen, oder bei Abweichung von den baulichen Anforderungen ist die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich.

Das Brandschutzkonzept wird immer dem Einzelfall angepasst, dessen Schutzziele sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorgaben (gemäß Bauordnung, Richtlinien, Bauaufsicht und Feuerwehr) sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer.

Das Brandschutzkonzept soll Einzelmaßnahmen aus dem vorbeugenden baulichen und technischen Brandschutz, dem organisatorischen Brandschutz, also dem betrieblichen Brandschutz und dem abwehrenden Brandschutz beinhalten und ist Bestandteil einer integralen Projektplanung für die Gebäudeplanung, unabhängig davon, ob ein Neubau oder eine Renovierung.

Der Fokus der Schutzziele liegt darauf

Der Schutz von Nutzern und Besuchern eines Gebäudes, 
den Schutz des Rettungs- und Feuerwehrpersonals im Brandfall, 
der Schutz von Kulturgut, 
Schutz vor ökologischen Schäden (Umweltschutz), 
Schutz vor Schäden an der Nachbarschaft und 
den Liegenschaftswert und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und deren Inhalt.


Unsere Brandschutzkonzepte helfen Ihnen, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen. 

Gemeinsam legen wir fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu ergreifen sind.

Sollten sich während der Planungsphase bauliche Mängel zeigen, erwägen wir auch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, wie den Einbau einer Brandmeldeanlage mit entsprechender Auslegung und ähnlichen Notwendigkeiten.

Ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis ist immer ein wesentlicher Bestandteil unserer Planung und hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Bauvorhaben.

 

 
 
 
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